Richtiger Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen
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Inhaltsverzeichnis
Die beste Zeit zum Zurückschneiden – Wann ist der richtige Moment?
Rückschnitt-Kalender für Sträucher und Bäume:
| Jahreszeit | Pflanzentyp | Beispiele | Beste Zeit für den Rückschnitt |
|---|---|---|---|
| Frühling | Obstbäume | Apfelbaum, Birnenbaum, Kirschbaum | Vor dem Austrieb (März bis April), nach Frostgefahr |
| Ziersträucher mit Frühjahrsschnitt | Forsythie, Schneeball, Flieder | Direkt nach der Blüte, um Blütenbildung im Folgejahr zu fördern | |
| Rosen (Frühjahrsblüher) | Edelrosen, Strauchrosen, Kletterrosen | Nach dem letzten Frost, im März oder April | |
| Beerensträucher | Himbeere (Sommerhimbeeren), Johannisbeere | Vor dem Austrieb, um Ertrag und Wachstum zu fördern | |
| Sommer | Blütenhecken | Liguster, Hainbuche, Buchsbaum | Juni bis August, nach der Blüte oder zur Formgebung |
| Sommerblüher | Sommerflieder, Hibiskus, Lavendel | Nach der Blüte, um das Wachstum anzuregen | |
| Obstbäume (Korrekturschnitt) | Apfelbaum, Birnenbaum | Leichter Rückschnitt bei starkem Wachstum im Sommer | |
| Herbst | Rosen (Herbstschnitt) | Strauchrosen, Beetrosen | Oktober, um Rosen winterfest zu machen und das Wachstum zu fördern |
| Laubbäume | Ahorn, Esche, Birke | Nach dem Laubfall (Oktober bis November) | |
| Beerensträucher (Herbstschnitt) | Brombeeren, Himbeeren (Herbsthimbeeren) | Nach der Ernte oder nach dem Laubfall | |
| Winter | Immergrüne Gehölze | Eibe, Lebensbaum (Thuja), Kirschlorbeer | Bei milderen Temperaturen, im Januar oder Februar |
| Ziersträucher mit Winterschnitt | Hortensien (verblühte Blütenstände entfernen), Weiden | Sanfter Rückschnitt für Form und Gesundheit | |
| Kletterpflanzen | Weinrebe, Efeu, Klematis | Im späten Winter (Februar), bevor das Wachstum einsetzt |
Welche Sträucher und Bäume müssen zurückgeschnitten werden und welche nicht?
Nicht alle Sträucher und Bäume profitieren von einem regelmäßigen Rückschnitt. Während einige Pflanzenarten durch das Schneiden kräftiger und blühfreudiger werden, wachsen andere von Natur aus harmonisch und dicht. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Pflanzen geschnitten werden sollten und welche nur gelegentliche Eingriffe benötigen.
Sträucher und Bäume, die regelmäßig zurückgeschnitten werden sollten
Ein regelmäßiger Rückschnitt unterstützt bei vielen Pflanzenarten nicht nur die Form und Gesundheit, sondern fördert auch das Wachstum und die Blütenbildung.
Heckenpflanzen:
Pflanzen wie Hainbuche, Liguster und Buchsbaum sind ideale Heckenpflanzen und profitieren von einem regelmäßigen Rückschnitt. Dieser sorgt dafür, dass die Hecken dicht und gleichmäßig wachsen und eine klare Form behalten. Besonders bei Liguster und Hainbuche ist der Sommerschnitt wichtig, um die Verzweigung zu fördern und die Hecke im unteren Bereich dicht zu halten.
Blühsträucher
Viele Blühsträucher, wie zum Beispiel die Forsythie, der Sommerflieder und die Hortensie, sollten regelmäßig nach der Blüte zurückgeschnitten werden. So wird verhindert, dass die Pflanzen verkahlen und die Blütenpracht im Folgejahr erhalten bleibt. Bei der Hortensie ist es besonders wichtig, nur die verblühten Triebe zu kürzen, um die Blütenknospen für das kommende Jahr nicht zu beschädigen.
Obstbäume:
Obstbäume wie der Apfelbaum, die Birne und auch die Kirsche benötigen einen regelmäßigen Formschnitt, der sowohl im Winter als auch im Sommer erfolgen kann. Der Winterschnitt hilft dabei, die Kronenstruktur zu formen und das Wachstum zu fördern, während der Sommerschnitt die Fruchtbildung anregt. Regelmäßiges Schneiden verbessert die Belichtung der Krone, was Krankheiten vorbeugt und die Qualität der Früchte erhöht.
Beerensträucher:
Himbeeren (Sommer- und Herbsthimbeeren), Johannisbeeren und Brombeeren sollten jährlich zurückgeschnitten werden, um Erträge zu steigern und alte, unproduktive Triebe zu entfernen. Besonders bei Sommerhimbeeren ist das Auslichten im Frühjahr wichtig, um Platz für neue Ruten zu schaffen und die Pflanze gesund zu halten.
Pflanzen, die keinen oder nur seltenen Rückschnitt benötigen
Nadelbäume:
Naturbelassene Wildsträucher:
Holunder, Haselnuss und Hartriegel entfalten ihre natürliche Schönheit, wenn sie frei wachsen dürfen. Diese Wildsträucher bieten oft Lebensraum für Vögel und Insekten und tragen zur ökologischen Vielfalt im Garten bei. Ein Schnitt wird nur nötig, wenn die Sträucher zu groß werden oder ältere Triebe entfernt werden sollen, um die Pflanzen zu verjüngen.
Ziergehölze:
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Baumfällung in Deutschland – Regelungen und Zeiträume*
Übersichtstabelle für erlaubte Baumfällzeiten und Regelungen:
| Bundesland | Erlaubter Zeitraum für Baumfällungen | Zusätzliche Hinweise |
|---|---|---|
| Deutschland (Allgemein) | 1. Oktober – 28. Februar | Generelle Regelung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 39). Fällungen im Schutzzeitraum (1. März – 30. September) nur bei Gefahr. |
| Baden-Württemberg | 1. Oktober – Ende Februar | Kommunale Regelungen und landesweite Baumschutzsatzungen beachten, speziell in dicht besiedelten Gebieten. |
| Bayern | 1. Oktober – Ende Februar | Genehmigungspflicht für Bäume über 80 cm Umfang. Kommunale Satzungen ergänzen diese Regelungen teils weiter. |
| Berlin | 1. Oktober – Ende Februar | Fällgenehmigung für Bäume mit über 80 cm Umfang, besonders in Parks und Grünflächen. Stadtweite Baumschutzsatzungen beachten. |
| Brandenburg | 1. Oktober – Ende Februar | Alleenschutz und erweiterter Baumschutz für Landschaftsschutzgebiete (§ 29 BNatSchG). |
| Bremen | 1. Oktober – Ende Februar | Kommunale Satzungen für Baumschutz und Fällgenehmigungen, besonders in dicht besiedelten Stadtteilen. |
| Hamburg | 1. Oktober – Ende Februar | Fällgenehmigung für bestimmte Bäume erforderlich, besonders bei größerem Stammumfang; zusätzlich kommunale Regelungen. |
| Hessen | 1. Oktober – Ende Februar | Kommunale Baumschutzsatzungen für Bäume über 80 cm Umfang, insbesondere in Städten und Gemeinden. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Oktober – Ende Februar | Hohe Bußgelder bei Verstößen. Erweiterte Schutzmaßnahmen für Naturschutzgebiete und Küstenschutzareale. |
| Niedersachsen | 1. Oktober – Ende Februar | Baumschutzsatzungen in Kommunen für bestimmte Baumarten und Größen, teils mit hoher Bußgeldstrafe bei Verstößen. |
| Nordrhein-Westfalen | 1. Oktober – Ende Februar | Kommunale Satzungen in Städten wie Köln oder Düsseldorf; besondere Anforderungen bei Alleen- und Landschaftsschutz. |
| Rheinland-Pfalz | 1. Oktober – Ende Februar | Baumschutz in Städten und Gemeinden, insbesondere für Bäume mit großem Stammumfang und Naturdenkmäler. |
| Saarland | 1. Oktober – Ende Februar | Kommunale Baumschutzsatzungen mit Genehmigungspflicht und Bußgeldern für größere Bäume und Schutzbestimmungen. |
| Sachsen | 1. Oktober – Ende Februar | Landesweit ergänzt durch Schutz von Naturdenkmälern und Baumschutzsatzungen in Städten. |
| Sachsen-Anhalt | 1. Oktober – Ende Februar | Landkreise und Kommunen können besondere Baumschutzsatzungen anwenden, besonders bei großen Bäumen. |
| Schleswig-Holstein | 1. Oktober – Ende Februar | Kommunale Genehmigungspflicht für große Bäume und Naturdenkmäler, abhängig von Satzungen. |
| Thüringen | 1. Oktober – Ende Februar | Schutz von Naturdenkmälern und spezielle Regelungen in Städten und Gemeinden für den Baumschutz. |
Quellenangaben zu Tabelle 2:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 39) – Die allgemeine Grundlage für die Baumfällregelungen in Deutschland. Das Gesetz regelt u.a. den Zeitraum, in dem Baumfällungen verboten sind, sowie Ausnahmen, die den Artenschutz betreffen.
BNatSchG § 39 – Gesetze im Internet
Informationen zu Landesregelungen und kommunalen Satzungen (NRW) – Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Regelung im Raum NRW sowie zu weiteren Bundesländern, insbesondere zur Genehmigungspflicht und Baumschutzsatzungen auf kommunaler Ebene, die lokale Vorschriften und Bußgelder regeln.
Erläuterungen zum Naturschutz und Landesrecht in Brandenburg und Bayern – Regelungen zu Naturschutzmaßnahmen für Alleen und Naturdenkmäler gemäß § 29 BNatSchG, die in bestimmten Gebieten zusätzlichen Schutz erhalten.
Baumschutzsatzungen in Bayern und Brandenburg über das Ministerium für Umwelt: MLUK Brandenburg Naturschutz
*Stand 10.2024 / ohne Gewähr
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Häufig gestellte Fragen.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen?
Der ideale Zeitpunkt richtet sich nach Pflanzenart und Ziel des Schnitts. Für viele Sträucher und Hecken ist der späte Winter, bevor das neue Wachstum beginnt, günstig — dann sieht man die Struktur gut und kann sauber schneiden. Blühende Gehölze sollten nach der Blüte zurückgeschnitten werden, damit sie im kommenden Jahr wieder reich blühen. Bei Bäumen kann ein Schnitt im späten Winter oder zeitigen Frühjahr sinnvoll sein, solange keine starke Frostgefahr mehr besteht und noch kein Saftanstieg stattgefunden hat, um Schäden zu vermeiden.
Wie schneide ich Sträucher und Bäume fachgerecht und gesundheitsfördernd?
Wichtig ist, mit scharfen, sauberen Werkzeugen zu arbeiten und Schnitte immer bewusst zu setzen. Alte, kranke oder abgestorbene Äste sollten komplett entfernt werden — das fördert das Wachstum und verhindert Krankheiten. Bei Hecken empfiehlt sich ein Schnitt in Etappen, damit die Pflanze sich regenerieren kann und nicht überfordert wird. Bei Bäumen darf man niemals zu tief in den Stamm schneiden; der Schnitt sollte immer so erfolgen, dass die natürliche Form und Vitalität erhalten bleiben. Mit richtig gesetzten Schnitten bleiben die Pflanzen gesund, kräftig und schön.
Muss ich jeden Strauch regelmäßig zurückschneiden?
Nicht unbedingt — das hängt von Pflanze und gewünschtem Wachstum ab. Manche Sträucher bleiben auch ohne häufigen Schnitt gepflegt und vital.
Können falsche Schnitte Pflanzen schaden?
Ja. Unsachgemäße oder falsche Schnitte können Wachstum schwächen, Äste austrocknen lassen oder Krankheiten begünstigen.
Ist ein Rückschnitt zu jeder Jahreszeit erlaubt?
Nein — viele Pflanzen sind empfindlich, wenn man sie bei Hitze oder Frost schneidet. Der richtige Zeitpunkt hängt von der Art und dem Zustand der Pflanze ab.